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Benutzungsordnung der Katholischen Öffentlichen Bücherei St. Martinus (KÖB St. Martinus)

§ 1 Allgemeines

1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.

2. Jede(r) ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.

3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

4. Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

 

§ 2 Öffnungszeiten

1. Die Öffnungszeiten werden auf dieser Homepage und durch Aushang in der Bücherei bekannt gegeben.

 

§ 3 Anmeldung

1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 15 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

3. Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 4 Benutzerausweis

1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bü­cherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.

3. Für die Ausstellung eines neuen Benutzer-ausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung erhoben.

 

§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist

1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JSchG!

2. Die Leihfrist beträgt für

Bücher, Hörbücher, MCs, Spiele, CDs, Zeitschriften, DVDs, Tonies, Tonieboxen:  4 Wochen

3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung von Medien, für die bereits Mahngebühren angefallen sind, ist nicht möglich. Zeitschriften können nicht verlängert werden.

4. Die Leihfristen für digitale Medien befinden sich in der Benutzungsordnung auf www.libell-e.de.

 

§ 6. Ausleihbeschränkungen

1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

2. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.

 

§ 7 Vormerkung

1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.

2. E-Medien können nur vom Leser/der Leserin selbst über die Internetseite www.libell-e.de vorgemerkt werden.

 

§ 8 Rückgabe

1. Die Medien sind mit Ablauf der Leihfrist während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.

2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Für das Erstellen und Versenden einer schriftlichen Mahnung kann eine Gebühr erhoben werden.

3. Säumnis – und Mahngebühren sowie sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

 

§ 10 Behandlung der Medien, Haftung

1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.

2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.

 

§ 11 Schadenersatz

1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

 

§ 12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht

1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.

2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet.

3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die von der Garderobe abhandengekommen sind.

4. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

§ 13 Ausschluss von der Benutzung

1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

 

§ 14 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2023 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

Sankt Augustin, den 01.10.2023

 

Gebührenordnung

Säumnisgebühr

0,30 € / pro Medium je Woche

0,50 € / pro DVD je Woche

Benutzer- bzw. Ersatzausweis 2,00 €